Gefährder haben es gut im Rechtsstaat

Jetzt ist es in Berlin passiert und ein Attentäter ist mit einem Auto in die Menschenmenge der Teilnehmer am Christopher Street Day gefahren. Zu beklagen sind ein Toter und mehrere Verletzte. Mittlerweile gibt es Erkenntnisse, dass es sich bei dem Attentäter um einen Islamisten handelt, der der Justiz und der Exekutive als sogenannter Gefährder wohlbekannt war. Sofort taucht bei solch einer Tat die Frage auf, was der Rechtsstaat hätte tun können, um diese Wahnsinnstat zu verhindern. Man sollte meinen, dass jemand, der als Gefährder polizeilich geführt wird, im Rahmen der Gefahrenabwehr vorsorglich aus dem Verkehr gezogen wird. Das war hier offensichtlich nicht der Fall und es stellt sich die Frage nach dem Warum. Möglicherweise ist es so, dass die Justiz die Freiheit des Gefährders höher bewertet als das Schutzgut Sicherheit des Bürgers. Das käme dann einer staatlichen Unterschutzstellung von Gefährdern gleich, einer Rechtsauffassung, die man dem Bürger sicher kaum noch vermitteln kann und die ziemlich sicher bei den nächsten Wahlen ihre Wirkung zeigen wird.
