Verteidigung der Meinungsfreiheit

Verteidigung der Meinungsfreiheit

Verteidigung der Meinungsfreiheit

Mit seinem neusten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins aufgehoben. Zur Begründung heißt es sinngemäß, dass die Meinungsfreiheit als hohes Gut eines Rechtsstaates nur eingeschränkt werden darf, wenn die Verfassungswidrigkeit der Aktivitäten oder Meinungen als prägend eingestuft werden kann. Das sei nach Ansicht des Gerichtes bei Compact noch nicht der Fall, so dass das Magazin weiter erscheinen kann. Man darf fragen, wann rechtsextreme Aktivitäten prägend sind und wie man das messen und vollziehen will. Die Befürchtung liegt hier wohl auf der Hand, dass man Verfassungsfeinden mit dem Bemühen um Political Correctness den Weg bereitet, demokratische Strukturen und den Rechtsstaat abschaffen zu können. Denn bekanntermaßen kommt bei Extremisten die Meinungsfreiheit als erstes unter die Räder. Zumindest kann die Justiz im Fall von Compact sicher sein, dass ihre Entscheidung den Beifall von den Feinden der Demokratie findet. Vielleicht stiften die ja sogar noch einen Preis.

 

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