Missverständnis zum Wahl-O-Mat

Missverständnis zum Wahl-O-Mat

Missverständnis zum Wahl-O-Mat

Am 23. Februar findet die Wahl zum nächsten Bundestag statt. Viele Wähler wissen jetzt schon, welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben. Wer aber noch unentschlossen ist, kann mit dem Wahl-O-Mat prüfen, welche Partei mit dem jeweiligen Wahlprogramm für ihn die Richtige ist. Wie man aber leider aus Erfahrung weiß, sind Wahlprogramme und Wahlversprechen möglicherweise schon kurz nach der Wahl Schnee von gestern. Denn eigentlich immer versprechen Parteien etwas, was sie dann in der Realität nicht halten können. Davor kann den Wähler natürlich auch der Wahl-O-Mat nicht schützen, weshalb sein Wahlvorschlag immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet bleibt. Sicher dagegen ist nur, dass es sich bei ihm nicht um einen Automaten für Meereslebensmittel handelt.

 

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