Grundgesetz und Zweidrittelmehrheit
Das wichtigste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. In ihm sind alle wesentlichen Werte oder Grundrechte festgeschrieben. Wichtige Grundrechte sind z. B. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Informationsfreiheit. Das Grundgesetz schützt die die Menschenrechte und die Menschenwürde. Erfahrungen aus dem Verlauf der Geschichte haben gezeigt, dass z. B. in Diktaturen die Menschenrechte oder geltendes Recht einfach außer Kraft gesetzt wurden, indem wichtige staatliche Institutionen wie z. B. die Justiz unterwandert und umfunktioniert wurden. Deshalb sieht die Verfassung vor, dass Änderungen des Grundgesetzes nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen werden können. Das stellt insbesondere für potenzielle Verfassungsfeinde eine hohe Hürde dar, nicht zuletzt deshalb, weil man dazu die Bruchrechnung verstehen muss.