Elektronische Arbeitszeiterfassung

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, demzufolge die Arbeitszeit von Beschäftigten zukünftig verpflichtend elektronisch erfasst werden soll. Das Ziel dieser Initiative ist auch die Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet zu beseitigen, nachdem unter anderem der Europäische Gerichtshof diesbezügliche Regelungen gefordert hatte. Inhaltlich ist die Absicht erkennbar, Arbeitnehmer durch diese Maßnahme vor Ausbeutung und dauerhafter Überforderung, zum Beispiel durch ausufernde, unkontrollierte Mehrarbeit zu schützen. Die genaue Ausgestaltung der vorgeschriebenen Zeiterfassung steht noch nicht abschließend fest, zahlreiche Ausnahmen sind vorgesehen. Während der nötige Aufwand für die Datenerfassung für größere Arbeitgeber sicher leistbar ist, könnten kleinere Unternehmen damit komplett überfordert sein. Man darf gespannt sein, inwiefern das Gesetz am Ende diesen Besonderheiten Rechnung trägt. Eine geplante Ausnahme betrifft die Beamten, die von der Zeiterfassung ausgenommen werden sollen und in diesem Zusammenhang kann man sich sicher die etwas spitze Überlegung nicht verkneifen, dass man Arbeit natürlich nur erfassen kann, wenn sie überhaupt geleistet wird. Honi soit qui mal y pense.

 

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