Erinnerungen nach Anästhesie
Bei Privatpatienten ist es ja üblich, dass diese eine Rechnung vom Arzt bekommen und diese erst mal selber begleichen müssen. Anschließend reichen sie die Rechnung bei ihrer Privatkasse ein und bekommen den Betrag natürlich erstattet. Der Vorteil dieser Verfahrensweise ist der, dass der Patient, der die ärztliche Leistung in Anspruch genommen hat, die Rechnung auf Korrektheit prüfen kann. Allerdings gilt das wohl nur mit einer Ausnahme. Wenn nämlich Gegenstand der Rechnung eine Anästhesie, zum Beispiel bei einer Operation, ist, dann können sich die wenigsten Patienten an den Vorgang erinnern. Das ist wohl der Grund dafür, dass es kaum Beschwerden zu Rechnungen von Anästhesisten gibt.