Man kann nicht immer zweimal wählen
Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vollständig wiederholt werden. Der Grund hierfür sind Unregelmäßigkeiten und gravierende Mängel bei der Durchführung der Wahl.
Zum Beispiel hatten die Wahlberechtigten Schwierigkeiten, an die Wahlurne zu kommen und ihr Wahlrecht auszuüben. Wahrscheinlich ist das der Grund dafür, dass teilweise noch nach der offiziellen Schließung der Wahllokale um 18 Uhr gewählt werden durfte. Das geschah dann zu einer Zeit, wo schon die ersten Wahlprognosen veröffentlicht wurden.
Die Richter sahen deshalb den wesentlichen Grundsatz der Gleichheit für alle Wahlberechtigten nicht gewährleistet. Zudem blieb zu befürchten, dass die Wahlentscheidung der Wähler durch die Wahlausübung auch nach der vorgesehenen offiziellen Schließung der Wahllokale hätte beeinflusst werden können. Durch die Verletzung dieser für freie und gleichberechtigte Wahlen unabdingbaren Grundsätze konnte das Wahlergebnis nicht anerkannt werden.
Die Berliner Wahl muss somit wiederholt werden. Der neue Wahltermin ist bereits auf den 12. Februar 2023 festgelegt. Die Unzulänglichkeiten bei der Wahldurchführung bergen die Gefahr, dass beim Bürger Zweifel am ordnungsgemäßen Arbeiten von Behörden und am Rechtsstaat aufkommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Berliner Wahlpanne ein Einzelfall bleibt.