Kriminelle Vereinigung

Kriminelle Vereinigung

Kriminelle Vereinigung

Der Kampf der Klimaschützer wird intensiver und härter. Jeden Tag gibt es neue Protestaktionen mit spektakulären Straßenblockaden, Fassadenschmiererei und Festkleben. Der Rechtsstaat wird massiv herausgefordert und die Exekutive tut sich schwer, die Aktionen zu verhindern oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit die Störung zu beseitigen. Nunmehr scheint eine neue Stufe der Eskalation erreicht, denn die Letzte Generation als Initiator der Proteste wird ab sofort von den Behörden als Kriminelle Vereinigung geführt. Diese Einstufung geht mit erweiterten Möglichkeiten für die Ermittler einher,was den Protestlern das Leben nicht gerade erleichtern dürfte. Allerdings gehen die Meinungen, was die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung angeht, weit auseinander. Per Definition ist der Zweck einer Kriminellen Vereinigung das Begehen von Straftaten, zum Beispiel um sich zu bereichern. Der Letzten Generation diese Absicht zuzuweisen, erscheint mehr als fragwürdig und wohl auf Dauer auch kaum haltbar. Es hat den Anschein, dass die Ordnungshüter mit dieser Maßnahme über das Ziel hinausschießen und der Rechtsstaatlichkeit damit einen Bärendienst erweisen. Müssten nicht konsequenter weise diejenigen, die zum Beispiel notorisch ein Tempolimit auf Autobahnen verhindern, ebenfalls als Kriminelle Vereinigung eingestuft werden? Sie schaden dem Klima und der Gesundheit der Menschen, möglicherweise mit der Absicht, sich selber und der Autolobby zu guten Gewinnen zu verhelfen.

 

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