Höchststrafe für Exkanzler

Höchststrafe für Exkanzler

Höchststrafe für Exkanzler

Die Bundesschiedskommission der SPD hat entschieden, dass Exkanzler Gerhard Schröder in der Partei bleiben darf. Schröder pflegte nach seiner Amtszeit als Bundeskanzler eine ungewöhnliche Nähe zum russischen Gazprom Konzern. Gleichzeitig unterhielt er freundschaftliche Beziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Waren diese Umstände schon immer ein Anlass zur Befürchtung von Interessenkonflikten und Abhängigkeiten, erhielt diese Nähe mit Russlands Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 nochmals eine neue Dimension. Große Teile der SPD sowie der Öffentlichkeit forderten von Schröder eine eindeutige Distanzierung von Putin sowie die Aufgabe aller Verbindungen zur russischen Wirtschaft.

Da diese deutliche Distanzierung bis heute ausgeblieben ist, wurde seitens der SPD ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Manchmal allerdings hinterließen die Bemühungen um einen Parteiausschluss Schröders den Eindruck der Halbherzigkeit. Dessen ungeachtet, wurde das Verfahren durchgeführt und nun entschieden, dass Schröder gegen keine Statuten der Partei verstoßen habe. Von einem Parteiausschluss war somit abzusehen.

Für denjenigen, der das Procedere in den Medien verfolgt hat und der parallel die schrecklichen Bilder aus dem Ukrainekrieg gesehen hat, mutet diese Entscheidung seltsam an und man fragt sich, ob sich die alte Tante SPD damit nicht einen Bärendienst erwiesen hat. Falls die Partei bei den nächsten Wahlen wieder mal der Frage nachgeht, wo denn die erneuten Wählerstimmenverluste herkommen: Hier wäre sicher ein Ansatz für eine Erklärung.

 

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