Recht auf Reparatur
Endlich ist es soweit. Die EU bringt eine Verordnung auf den Weg, die der Wegwerfgesellschaft den Kampf ansagt. Das neue Recht auf Reparatur trägt hoffentlich dazu bei, dass die Nutzungsdauer von Gebrauchsgegenständen steigt und das Aufkommen an Müll im allgemeinen und zum Beispiel Elektroschrott im besonderen sinkt. Denn gerade beim Artikel Handy sind durch Neuentwicklung aber auch durch fehlende Reparaturbereitschaft sehr kurze Lebensdauern zu beklagen. Inwieweit das Recht auf Reparatur allerdings im Hinblick auf Müllvermeidung erfolgreich sein kann, hängt sicher auch vom Verbraucher und vom Willen der Industrie ab und bleibt abzuwarten. Klar ist hingegen, dass nur bestimmte Artikel von der Regelung betroffen sein können. Fallschirme fallen nach dem derzeitigen Stand wohl nicht darunter und falls einer mal im Betrieb versagt, ist das fehlende Recht auf Reparatur dann wohl das geringste Problem.