Nachtragshaushalt
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sondervermögen und Schuldenbremse hat sich die Ampelkoalition nun auf einen Weg aus der Haushaltskrise geeinigt. Dieser sieht vor, dass die Notlage erklärt wird und demzufolge die Schuldenbremse erneut ausgesetzt werden kann. Gleichzeitig wird für 2023 ein Nachtragshaushalt verabschiedet, so dass es wieder einen Etat gibt, mit dem der Staat wirtschaften und steuern kann. Das sorgt sicher für eine gewisse Zeit für Beruhigung, vorausgesetzt, dass die Opposition diese Verfahrensweise mitträgt. Allerdings sollten zukünftige Regierungen daraus lernen, dass das Regieren mit diesen Notlösungen keine Dauereinrichtung sein kann. Es muss vielmehr eine auch im Sinne der nachfolgenden Generationen erforderliche seriöse und nachhaltige Haushaltspolitik betrieben werden, die die vom Grundgesetz vorgesehene Eindämmung der Neuverschuldung auch beachtet. Ansonsten wären Willkür und Bequemlichkeit Tür und Tor geöffnet. Ähnlich wie bei dem älteren Ehepaar, bei der sich der Ehemann darin eingerichtet hat, dass ihm die Ehefrau im Haushalt alles hinterher trägt.