Die Böellerverbotszone

Die Böellerverbotszone

Die Böellerverbotszone

Nach zwei Jahren ohne richtiges Feuerwerk darf nun in der Silvesternacht wieder tüchtig geknallt werden. Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist nach wie vor riesig, die Technik wird immer ausgefeilter und die Lichteffekte werden immer verblüffender.

Bei Eröffnung des eng begrenzten Verkaufszeitraumes für den Handel greifen die Verbraucher uneingeschränkt zu, obwohl auch beim Feuerwerk die Preise gestiegen sind. Man wundert sich, wie locker das Geld hierfür sitzt, und der eine oder andere kann nur schwer Verständnis dafür aufbringen, wo es doch gleichzeitig auf der Welt soviel Elend und Bedürftigkeit gibt.

Das Unverständnis wird nicht geringer, wenn man daran denkt, dass zeitgleich, wo wir unserem Übermut freien Lauf lassen, in Europa ein Krieg stattfindet, in dem Menschen zwangsweise einem mörderischen Raketenhagel ausgesetzt sind und um ihr Leben fürchten müssen. Die enorme Feinstaubbelastung durch das Silvesterfeuerwerk soll hier nur am Rande erwähnt werden. Trotz all dieser rationalen Argumente gegen die Knallerei kann sich der Gesetzgeber nicht zu einem kategorischen Verbot dieses Anachronismus durchringen, wahrscheinlich weil man befürchtet, das Bedürfnis des Menschen nach freier Entfaltung zu verletzen oder weil man sich den wirtschaftlichen Interessen der Lobby gegenüber nicht verschließen will.

Das Maximum an Regelung, was die öffentliche Hand in diesem Fall aufbringt, sind die sogenannten Böllerverbotszonen, die das Knallen an sensiblen Orten wie Krankenhäusern oder Altenheimen verbieten. Diese schränken die Knallerei nur sehr unbedeutend ein und stellen die Ordnungskräfte zudem vor eine schwierige Aufgabe beim Vollzug des Böllerverbots. Denn für einige der Feuerwerksbegeisterten ist es mit Sicherheit ein besonderer Spaß, den Rechtsstaat an dieser Stelle herauszufordern.

 

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