Das Bankgeheimnis
Im Wirtschaftsleben ist das Bankgeheimnis eine wichtige Einrichtung des Rechtsstaates und soll Bankkonten und Bankkunden vor staatlicher Willkür oder staatlichen Übergriffen schützen. Andererseits ist der Staat verpflichtet, Steuern zu erheben und diese auch einzutreiben. Der Staat hat auch für den Rechtsfrieden zu sorgen und Straftäter zu verfolgen. Im Rahmen dieser Aufgaben muss er unter Umständen Bankauskünfte einholen, was dem Bankgeheimnis zuwiderläuft. Insofern ist der Vollzug des Bankgeheimnisses eine sensible Angelegenheit und der Umgang damit fällt nicht immer leicht. Das Bankgeheimnis besitzt aber auch noch eine andere Dimension, nämlich die, dass der Bankkunde in der Bankfiliale seine Privatsphäre gesichert wissen will. Niemand möchte, dass Informationen über seinen Kontostand oder seine Bonität die Runde machen. Und genau an diesem Punkt muss man sich in Anbetracht der räumlichen Gestaltung so mancher Bankfiliale fragen, ob denn im alltäglichen Schaltergeschäft das Bankgeheimnis sicher gewahrt werden kann. Die Warteschlange der Kunden ist zwar aufgefordert, zum Schalter einen gewissen Abstand zu halten. Dieser reicht aber meist nicht aus, das Mithören der Gespräche am Schalter zu sicher verhindern. Dadurch können dann schon mal sensible Informationen über den Kontostand oder den abgelehnten Dispokredit zu den Ohren der wartenden gelangen. Das ist sicher nicht im Sinne des Bankgeheimnisses.