Auf frischer Tat erwischt
Ein Seitensprung oder ein Fremdgehen können in einer Ehe oder Partnerschaft schwerwiegende Verwerfungen auslösen. Verletzungen des betrogenen Partners sind meist eine unausweichliche Folge und sie können eine Trennung oder Scheidung auslösen.
Zum einen legt der Bedarf zum Fremdgehen die Vermutung nahe, dass der jeweils andere Partner nicht mehr so attraktiv ist, zum anderen entziehen mangelnde Offenheit und Heimlichkeit der Gemeinsamkeit und der Beziehung die Grundlage. Denn diese besteht im wesentlichen aus Vertrauen, dass man im Rahmen der Gegenseitigkeit einander schenken kann. Nun muss es aber nicht zwangsläufig so sein, dass man einen Verlust an Vertrauen auf alle Ewigkeit nicht mehr reparieren kann.
Vielmehr ist es sicher möglich, ein Fremdgehen des Partners unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, dass der Mensch an sich nicht fehlerfrei ist und man demzufolge bereit ist, dem anderen zu verzeihen und die Schuld zu vergeben.
Ohne Einsicht und Vergebung ist ein friedliches Zusammenleben von Menschen ohnehin kaum vorstellbar und dieser Gedanke sollte selbstverständlich auch seinen Platz in einer guten Partnerschaft haben.